Hinweise zur Kostenerstattung
Mit einer Privat-, Beihilfe- und Zusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, die entstandenen Kosten für heilpraktische Behandlungen voll oder teilweise erstattet zu bekommen. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung, ob eine Kostenübernahme gewährleistet ist. Unabhängig von der Kostenübernahme durch den Versicherer, wird die Rechnung für meine erbrachte Leistung fällig und ist in voller Höhe zu begleichen. Bitte beachten Sie, dass gesetzlich versicherte Patienten keine Erstattung von ihrer Krankenkasse erhalten und die Kosten selbst tragen müssen.